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    Lernen wir uns kennen:

    Helfen Sie uns, einen ersten Eindruck von Ihrem Unternehmen zu gewinnen. So können wir Sie noch zielgerichteter beraten. Wir nehmen dann umgehend mit Ihnen Kontakt auf.

    Alternativ können Sie uns auch gerne direkt eine E-Mail an info@we-data.de schreiben.

    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier

    Ihre Kontaktdaten:




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    Wie viele Mitarbeiter verarbeiten schätzungsweise in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten (ausreichend ist hierfür z.B., wenn der betreffende Mitarbeiter eine Unternehmens-E-Mail-Adresse besitzt)?

    Ihre Branche

    Wie schätzen Sie die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens ein?

    Haben Sie, bzw. Hatten Sie bereits in der Vergangenheit einen Datenschutzbeauftragten bestellt?

      Startseite / FAQs / Wer darf nicht als Datenschutzbeauftragter benannt werden?
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    Wer darf nicht als Datenschutzbeauftragter benannt werden?

    Von der Benennung einer Person als Datenschutzbeauftragter sollte abgesehen werden, wenn Interessenskonflikte drohen. Klassische Beispiele sind:

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    • HR-Manager
    • IT-Verantwortliche
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