Wer braucht einen (externen) Datenschutzbeauftragten?

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, sollte die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erwägen. Unternehmen ab einer bestimmten Zahl von Mitarbeitern, welche regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten oder Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht, sind zudem gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist allerdings nur ein Element eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann folglich bereits dann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen gesetzlich (noch) nicht hierzu verpflichtet ist.