Welche Punkte (außer der Benennung eines Datenschutzbeauftragten) können noch relevant sein, um mein Unternehmen datenschutz-compliant zu machen?

Weitere Elemente zur Gewährleistung eines effektiven und umfänglichen Datenschutzmanagementsystems, welches den jeweiligen gesetzlichen Ansprüchen genügt sind zum Beispiel:

  • Erstellung und Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Gestaltung der Verarbeitungsvorgänge im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Grundprinzipien
  • Implementierung technischer oder organisatorischer Maßnahmen
  • Unternehmerische Rechenschaftspflicht
  • Meldepflichten bei Datenschutzvorfällen