Was ist ein Datenschutzmanagementsystem?

Ein Datenschutzmanagementsystem kann als Oberbegriff für die effektive Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstanden werden.

Da die einzuhaltenden Bestimmungen von Unternehmen zu Unternehmen je nach Größe sowie Art und Umfang der Datenverarbeitung variieren, ist auch das jeweils erforderliche Datenschutzmanagementsystem eines jeden Unternehmens individuell. Es umfasst in der Regel:

  • Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  • Führung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses
  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Implementierung sonstiger technischer oder organisatorischer Maßnahmen
  • Dokumentationspflichten
  • Unternehmensinterne Prozesse zur Einhaltung des Datenschutzes (z.B. im Falle von Datenschutzverletzungen oder Auskunftsbegehren)