Was bedeutet Informationspflicht?

Die erhöhten Transparenzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten zur umfassenden Information betroffener Personen (Kunden, Mitarbeiter, etc.) über die Datenverarbeitungsvorgänge. Die betroffenen Personen sollen in die Lage versetzt werden, den Umfang der Datennutzung zu prüfen. Zu den einzelnen Informationen gehören:

  • Identität des Verantwortlichen
  • Identität des Datenschutzbeauftragten
  • Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage
  • Berechtigtes Interesse
  • Empfänger
  • Übermittlung in Drittstaaten
  • Dauer der Speicherung
  • Rechte der Betroffenen
  • Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten