Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Nicht jedes Unternehmen ist zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Je nach seiner Größe sowie Art und Umfang der Verarbeitungsvorgänge kann das Unternehmen noch unter der Schwelle liegen, ab welcher ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich verpflichtend zu benennen ist. Dennoch kann es sinnvoll sein, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Davon unberührt bleibt die Pflicht jedes Unternehmens zum Aufbau und zur Pflege eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems. Dazu gehören:

  • Führung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses
  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Implementierung sonstiger technischer oder organisatorischer Maßnahmen
  • Dokumentationspflichten
  • Erarbeitung unternehmensinterner Prozesse zur Einhaltung des Datenschutzes (z.B. im Falle von Datenschutzverletzungen oder Auskunftsbegehren)