Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Datenverarbeitungsverzeichnis) Pflicht?

Die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten ist im Gegensatz zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten nicht abhängig von der Größe eines Unternehmens bzw. der Mitarbeiteranzahl. Trotz verbreiteter Ansicht, dass Datenverarbeitungsverzeichnisse erst ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern verpflichtend sind, liegen in der Praxis in den seltensten Fällen die Voraussetzungen für entsprechende Ausnahmen vor. Faktisch ist jedes Unternehmen zur Erstellung und Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses verpflichtet.