Ab welcher Unternehmensgröße wird Datenschutz relevant?

Ab jeder. Denn zur Datenschutzkonformität ist jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, verpflichtet. Dazu gehört der Aufbau eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems, wobei die freiwillige Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch dann sinnvoll sein, wenn Ihr Unternehmen gesetzlich (noch) nicht hierzu verpflichtet ist.

Allein anhand der Unternehmensgröße lässt sich die Erforderlichkeit eines effektiven Datenschutzmanagementsystems jedenfalls nicht pauschal beurteilen. Je nach Art und Umfang der mit dem Geschäftsmodell verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge können bereits Ein-Mann-Unternehmen und Startups zur Implementierung entsprechender datenschutzrechtlicher Vorkehrungen verpflichtet sein.